Schulterinstabilität / Schulterluxation

Grob unterscheidet man zwei Ursachen einer Schulterinstabilität. Bei der angeborenen Instabilität besteht eine bindegewebige Schwäche, die zu einem vermehrten Gelenkspiel führt. Hierbei reicht eine Bagatellbewegung, wie z.B. ein Kopfsprung ins Wasser oder die Drehbewegung beim Anziehen eines T-Shirts um zu einer Verrenkung (Luxation) der Schulter zu führen.

Bei der traumatischen Instabilität führt ein adäquates Unfallereignis zu einem Herausspringen der Schulter. Bei dieser unfallbedingten Luxation reißt meist die stabilisierende vordere Gelenklippe (Labrum) ab oder der Kapselbandapparat ein. Auch ein knöcherner Außriß der unteren Gelenkpfanne (Bankart-Läsion) ist möglich.

Diagnostik:
Bei einer Schulterinstabilität spielt die klinsche Untersuchung zur Beurteilung des Gelenkspiels und der Luxationsrichtung eine große Rolle. Daher sollte diese durch einen erfahrenen Spezialisten durchgeführt werden. Im Anschluß erfolgt eine sonographische und röntgenologische Diagnostik. Zur Beurteilung der Gelenklippe und der Kapselbandstrukturen ist eine Kernspintomographie nahezu obligat.

Therapie:
Bei der angeborenen (habituellen) Instabilität steht eine physiotherapeutische Behandlung im Vordergrund. Operative Stabilisierungsversuche zeigen eine hohe Rezidivrate und sollten möglichst unterbleiben.

Traumatische Schulterinstabilitäten werden operativ stabilisiert, da sie ansonsten zu wiederkehrenden schmerzhaften Luxationen mit zunehmender Gelenkschädigung führen.

Bemerkenswert ist hierbei: Je jünger das Patientenalter, desto höher ist die Warscheinlichkeit einer erneuten Schulterluxation.

Die operative Versorgung besteht in einer arthroskopisch durchgeführten Refixation der abgerissenen Gelenklippe (Labrumrefixation) und einer Wiederherstellung des verletzten Kapsel-Bandapparates.

Im Anschluß an die Operation wird die Schulter für ca. 4 Wo. In einer Armweste ruhiggestellt. Aus der Weste heraus erfolgt jedoch bereits ab dem ersten Tag eine gezielte physiotherapeutische Behandlung. Arbeitsunfähigkeit besteht für ca. 6 Wo.

Allgemeine Sportfähigkeit besteht nach 3 Monaten. Kontakt- und Wurfsportarten sollten für 6 Monate ausgesetzt werden.


intakte vordere Gelenklippe (senkrechte Struktur)

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